Sperrmüll
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Wichtige Hinweise zur Sperrmüllabfuhr:
Bei unserem Sperrmüll-Service können Sie Sperrmüll, Altholz aus dem Sperrmüll und sperrige Elektro- und Elektronikgeräte zur Abhlolung anmelden. Der kostenlose Sperrmüll-Service gilt nur für Düsseldorfer Privathaushalte und nur für Mengen bis zwei Kubikmeter. Für das Abholen größerer Mengen und für Sperrmüll aus Gewerbebetrieben müssen Gebühren / Entgelte entrichtet werden.
Für die Abholung ist immer eine Anmeldung erforderlich:
- Am einfachsten direkt hier online
- telefonisch: 0180 - 1 72 11 55 (3,9 Ct./Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.) oder 0211-830 99 0 99 (für Flatratenutzer) in den Zeiten Montag bis Freitag von 7.00 - 16.00 Uhr.
- per Fax: 0211 - 821 77 20 33
- mit den Anmeldekarten, die Sie auf den Recycling- und Betriebshöfen der AWISTA GmbH sowie in den Bürgerbüros erhalten
- persönlich im Kundenzentrum, Höherweg 100, Mo-Do 8.00-17.00, Fr 8.00-14.00 Uhr
Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, was abgeholt werden soll. Der Abholtermin wird Ihnen telefonisch oder schriftlich mitgeteilt.
Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören:
sperrige Gegenstände aus der Haushaltseinrichtung, wie:
- Autokindersitze
- Besen, Bettgestelle, Bilder/Bilderrahmen, Bügelbretter
- Eimer
- Fahrräder, Fahrradkörbe, Fußbodenbeläge (gerollt)
- Garderoben, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartengrill
- Handrasenmäher, Holzkisten (leer), Hundekörbe
- Kellerregale, Kettcars, Kinderroller, sperriges Kinderspielzeug, Kinderwagen, Kisten (leer), Kleiderständer, Kleintierkäfige, Koffer
- Lampenschirme, Lattenroste, Leitern, Liegen, Liegestühle, Linoleumboden (gerollt)
- Matratzen, Möbel
- Öfen (keine Nachstromspeicheröfen)
- Polstermöbel, Projektionsleinwände
- Regale, Rollos
- Sandkästen (zerlegt), Schaufeln, Schlitten, Schränke, Schubkarren, Sessel, Skier, Sofas, Spülen, Spiegel, Stühle
- Tennisschläger, Teppiche und Teppichboden (gerollt), Tierkäfige, Tische, Tischtennisplatten
- Vogelkäfige
- Waschkörbe, Wäschespinnen, Wäscheständer
- Zelte
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Gefüllte Säcke und Kartons mit Kleinteilen und Papier
- sperrige Teile, die wegen ihrer Ausmaße (größer als 1,40 x 2,00 ) nicht in den Sperrmüllwagen passen oder die wegen ihres Gewichts von zwei Personen nicht mehr getragen werden können
- Bauelemente wie Waschbecken, Türen und Fenster
- Bauschutt und Renovierungsabfälle (z.B. Tapeten, Laminat und anderes Bauholz, Heizkörper)
- asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen und andere asbesthaltige Gegenstände oder Mineralwolle
- behandelte Hölzer für den Außenbereich (Gartenzäune, Trennwände)
- Farben, Lacke und andere Schadstoffe
Informationen über den richtigen Entsorgungsweg erhalten Sie unter 0180 - 1 831 831 (3,9 Ct./Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.) oder (0211) 830 99 0 99.
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Was sind sperrige Elektro- und Elektronikgeräte?
Zu den sperrigen Elektro- und Elektronikgeräten gehören:
- Elektrische Haushaltsgroßgeräte, z.B. Herde, Spül- und Waschmaschinen, Kühlschränke
- sperrige Geräte der Unterhaltungs- und Informationselektronik, z.B. Fernseher, Computer, Monitore
- sonstige sperrige Haushaltselektrogeräte, z.B. Staubsauger, Nähmaschinen, Mangeln, Radiatoren
- sperrige elektrische Werk- und Spielzeuge
- sperrige elektrische Freizeit- und Sportgeräte
Was ist Altholz?
Seit 2008 wird Altholz aus dem Sperrmüllgetrennt gesammelt und der Verwertung zugeführt.
Zum Altholz gehören:
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände aus Holz, auch lackiert oder kunststoffbeschichtet, z.B. Schränke, Tische, Bänke, Stühle, Bettgestelle, Regale
- ohne größere Metallteile (z.B. Metallbeine von Stühlen)
- ohne Spiegel oder Glas
- ohne Polster.
Nicht zum Altholz gehören:
Bauholz (z.B. Dachlatten, Deckenverkleidungen, Dielen, Parkett, Laminat) sowie Gartenbauhölzer (z.B. Palisaden, Pergolen, Eisenbahnschwellen), Fenster und Türen.
Wie muss Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden?
Der angemeldete Sperrmüll / das Altholz / die sperrigen Elektro- und Elektronikgeräte sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr zu ebener Erde auf dem Grundstück gut sichtbar und leicht erreichbar bereitzustellen. Falls dies nicht möglich ist, sind die Abfälle im öffentlichen Straßenraum in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise frühestens ab 20.00 Uhr des Vortages bereitzustellen.
Das Altholz sowie die sperrigen Elektro- und Elektronikgeräte werden von separaten Fahrzeugen abgeholt und müssen deshalb getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitgestellt werden.
Die Bestellerin/der Besteller ist für den Zustand des Sperrmülls (keine Verkehrsgefährdung, Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust) bis zum Einsammeln verantwortlich.
