Straßenreinigung

Straßenreinigung mittels Kleinkehrmaschine 

 

 

 

 

 

 

Die AWISTA GmbH ist durch die Landeshauptstadt Düsseldorf, die auch die Gebühren festlegt, mit der Straßenreinigung beauftragt.

Der Turnus der Straßenreinigung ist im Straßenverzeichnis der Stadt Düsseldorf verzeichnet. Je nach Einstufung erfolgt die Reinigung 1-12 mal pro Woche.

Neben der turnusmäßigen Reinigung der Straßen und Gehwege gehören zu den Leistungen der Straßenreinigung die Leerung der Papierkörbe, die Betreuung der Containerstandorte, die Laubsammlung im Herbst, der Winterdienst sowie Sondereinsätze bei Veranstaltungen (z.B. Karneval, Kirmes, Sport-Events).

Gebühren Straßenreinigung 2012

Nachdem die Gebühren in Düsseldorf 4 Jahre konstant gehalten werden konnten, müssen sie wegen allgemein starker Preissteigerungen zum 1. Januar 2012 um durchschnittlich ca. 3,5 Prozent angehoben werden. Die neuen Gebühren für die Straßenreinigung finden sie in folgender Tabelle.

Die Gebührensätze betragen 2012 je Veranlagungsmeter bei wöchentlicher Reinigung:

Art der Reinigung Gebühr in Euro
Nur der Fahrbahn maschinell / manuell
Reinigungspflichtige der Gruppe B
3,37
Selbstständige Gehwege, deren Breite 3,00 Meter nicht übersteigt
Reinigungspflichtige der Gruppe G
3,15
Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand
Reinigungspflichtige der Gruppe E
11,93
In allen übrigen Fällen
Reinigungspflichtige der Gruppe C
7,32

Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

Bei der Gebührenermittlung ist bereits berücksichtigt, dass die Stadt etwa 25 Prozent der Kosten der Straßenreinigung in Düsseldorf aus allgemeinen Haushaltsmitteln trägt. Der verbleibende Kostenanteil wird auf die Eigentümer der durch die Straße erschlossenen Grundstücke umgelegt. Dies erfolgt entsprechend der jeweiligen Reinigungsklasse oder -häufigkeit, die im Gebührenbescheid aufgeführt ist. Die Einstufung der Straßen in die so genannten Reinigungsklassen wird durch die Stadt vorgenommen. Dabei spielen folgende Kriterien eine Rolle:

- die Lage der Straße (Haupt-, Neben-, Wohnstraße),

- die Gebäudenutzung (Läden, Imbissgeschäfte, Schulen),

- der Baumbestand.

Im Einzelfall kann die Reinigungsklasse einer Straße nach Prüfung durch das Umweltamt verändert werden.

Service-Telefon Stadtsauberkeit Umweltamt

Landeshauptstadt Düsseldorf

Ihr zentraler Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden bei

  • verunreinigten Straßen und Plätzen,
  • überfüllten Abfallbehältern,
  • illegalen Sperrmüllablagerungen,
  • wilden Mülldeponien,
  • Verunreinigungen an Containerstandorten
  • und für weitere Fragen im Zusammenhang mit Straßenreinigung und Abfallentsorgung.

Kontakt

Landeshauptstadt Düsseldorf

  • Brinckmannstraße 7 40225 Düsseldorf Umweltamt, 19 / 1.2. Kundenservice
  • Telefon: 0211 - 89 2 50 50
  • Telefax: 0211 - 8929423
E-Mail:

http://www.duesseldorf.de/umweltamt
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-16 Uhr