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Sperrmüll

Bei unserem Sperrmüll-Service können Sie Sperrmüll, Altholz aus dem Sperrmüll und sperrige Elektro- und Elektronikgeräte zur Abholung anmelden. Bitte stellen Sie diese drei Fraktionen getrennt voneinander bereit, da sie von drei verschiedenen Fahrzeugen abgeholt werden. Der kostenlose Sperrmüll-Service gilt nur für Düsseldorfer Privathaushalte und nur für Mengen bis zwei Kubikmeter. Für das Abholen größerer Mengen und für Sperrmüll aus Gewerbebetrieben müssen Gebühren / Entgelte entrichtet werden. Neben der gebührenfreien Sperrmüllentsorgung bieten wir über einen qualifizierten Partner auch Entrümpelungen, ganze Haushaltsauflösungen und die Entsorgung einzelner Gegenstände direkt aus der Wohnung an.

Für die Abholung ist immer eine Anmeldung erforderlich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, was abgeholt werden soll. Am einfachsten direkt hier online mit direkter Terminvergabe! Ohne Wartezeiten, ohne Telefonieren – auch am Wochenende.

Wie muss Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden?

Der angemeldete Sperrmüll / das Altholz / die sperrigen Elektro- und Elektronikgeräte sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr zu ebener Erde auf dem Grundstück gut sichtbar und leicht erreichbar bereitzustellen. Falls dies nicht möglich ist, sind die Abfälle im öffentlichen Straßenraum in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise frühestens ab 20.00 Uhr des Vortages bereitzustellen.

Das Altholz sowie die sperrigen Elektro- und Elektronikgeräte werden von separaten Fahrzeugen abgeholt und müssen deshalb getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitgestellt werden.

Die Bestellerin/der Besteller ist für den Zustand des Sperrmülls (keine Verkehrsgefährdung, Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust) bis zum Einsammeln verantwortlich

Informationsmaterial

sperrmuellanmeldung.mehrsprachig

sperrige Gegenstände aus der Haushaltseinrichtung, wie:

  • Autokindersitze
  • Besen, Bettgestelle, Bilder/Bilderrahmen, Bügelbretter
  • Eimer
  • Fahrräder, Fahrradkörbe, Fußbodenbeläge (gerollt)
  • Garderoben, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartengrill
  • Handrasenmäher, Holzkisten (leer), Hundekörbe
  • Kellerregale, Kettcars, Kinderroller, sperriges Kinderspielzeug, Kinderwagen, Kisten (leer), Kleiderständer, Kleintierkäfige, Koffer
  • Lampenschirme, Lattenroste, Leitern, Liegen, Liegestühle, Linoleumboden (gerollt)
  • Matratzen
  • Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände aus Holz, auch lackiert oder kunststoffbeschichtet, z.B. Schränke, Tische, Bänke, Stühle, Bettgestelle, Regale
  • Öfen (keine Nachstromspeicheröfen)
  • Polstermöbel, Projektionsleinwände
  • Regale, Rollos
  • Sandkästen aus Kunststoff, Schaufeln, Schlitten, Schränke, Schubkarren, Sessel, Skier, Sofas, Spülen, Spiegel, Stühle
  • sperrige Haushaltsgroßgeräte, z.B. Herde, Spül- und Waschmaschinen, Kühlschränke
  • sperrige Geräte der Unterhaltungs- und Informationselektronik, z.B. Fernseher, Computer, Monitore
  • sonstige sperrige Haushaltselektrogeräte, z.B. Staubsauger, Nähmaschinen, Mangeln, Radiatoren
  • sperrige elektrische Werk- und Spielzeuge
  • sperrige elektrische Freizeit- und Sportgeräte
  • Tennisschläger, Teppiche und Teppichboden (gerollt), Tierkäfige, Tische, Tischtennisplatten
  • Vogelkäfige
  • Waschkörbe, Wäschespinnen, Wäscheständer
  • Zelte
  • Gefüllte Säcke und Kartons mit Kleinteilen und Papier
  • sperrige Teile, die wegen ihrer Ausmaße (größer als 1,40 x 2,00 ) nicht in den Sperrmüllwagen passen oder die wegen ihres Gewichts von zwei Personen nicht mehr getragen werden können
  • Bauelemente wie Waschbecken, Türen und Fenster
  • Bauholz (z.B. Dachlatten, Deckenverkleidungen, Dielen, Parkett, Laminat) sowie Gartenbauhölzer (z.B. Palisaden, Pergolen, Eisenbahnschwellen), Fenster und Türen.
  • Bauschutt und Renovierungsabfälle (z.B. Tapetenreste, Laminat und anderes Bauholz, Heizkörper)
  • asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen und andere asbesthaltige Gegenstände oder Mineralwolle
  • behandelte Hölzer für den Außenbereich (Gartenzäune, Trennwände)
  • Farben, Lacke und andere Schadstoffe
  • Gartenhäuser